Vor dem Erbfall
Bei der Planung Ihres Nachlasses berate ich Sie zum Vorgehen und stelle die Wirksamkeit Ihres Testaments oder Erbvertrags sicher.

Ich berate Sie in allen Fragen des Erbrechts
Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind:
- Testamente und Nachfolgeregelungen
- Vermögens- und Immobilienübertragungen
- Erb- und Pflichtteilsansprüche
Ich berate Sie persönlich und vorausschauend in allen Fragen des Erbrechts.
Gestaltung von Testamenten und individuellen Nachfolgeregelungen
Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten
Beratung zu Pflichtteilsrechten und Pflichtteilsansprüchen
Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
Vertretung bei erbrechtlichen Streitigkeitent.

Rechtsanwalt Moritz Härdle
Bei der Planung Ihres Nachlasses berate ich Sie zum Vorgehen und stelle die Wirksamkeit Ihres Testaments oder Erbvertrags sicher.
Im Todesfall berate ich Sie bezüglich der Vollstreckung eines Testaments und vertrete im Streitfall Ihre Interessen.
Die rechtssichere Übertragung von Immobilien und Vermögen erfordert eine sorgfältige Planung und individuelle Gestaltung.
Haben Sie Fragen zu den Leistungen? Dann rufen Sie mich gerne unter (0203) 39 69 30 42 an, ich erkläre Ihnen alles im Detail.
Rechtsanwalt Moritz Härdle
Jeder Fall ist individuell. Deshalb nehme ich mir die Zeit, Ihr Anliegen sorgfältig zu prüfen und Sie persönlich zu begleiten.
Ich berate Sie transparent und verständlich und berücksichtige dabei alle relevanten Aspekte.
Eine schnelle Bearbeitung, klare Kommunikation und eine zuverlässige Betreuung sind für mich selbstverständlich.